Kantonsgericht weist Beschwerde ab
- Senslerbad
- 9. Juni
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Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass die Abstimmungsbroschüre zum geplanten Senslerbad in Plaffeien den Vorschriften entspricht und weist die Aufsichtsbeschwerde der Gegner ab.
Das gegnerische Komitee kritisiert die Abstimmungsbroschüre zum Sensler Sport- und Freizeitbad als einseitig und hat deshalb kürzlich eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Mehrzweckverband des Sensebezirks eingereicht, der für deren Gestaltung verantwortlich ist.
Kritisiert wurde unter anderem, die Broschüre wirke wie eine Werbeschrift des Pro-Komitees, nicht zuletzt wegen eines QR-Codes, der auf dessen Website verweist. Laut Kantonsgericht ist diese Einschätzung jedoch nicht zutreffend. "Mit Blick auf die optische Ausgestaltung ist das Kantonsgericht der Ansicht, dass die Abstimmungsbroschüre offensichtlich nicht an eine Werbebroschüre erinnert", heisst es im Urteil.




